Allgemeine Geschäftsbedingungen

PISA AG / SO Pizza

 

  1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der PISA AG / SO Pizza und deren Gäste.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen der PISA AG / SO Pizza.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsannahme ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.

 

  1. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz der PISA AG / SO Pizza.

 

  1. Gültigkeit

Diese AGB gelten ab dem 1. März 2024. Mit der Herausgabe einer neuen Dokumentation verliert diese ihre Gültigkeit.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten E-Mail, SMS und WhatsApp-Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und die PISA AG / SO Pizza.

 

  1. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Reservation von Plätzen an Tischen oder Bereichen des Restaurants sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die PISA AG / SO Pizza zustande. Vertragsänderungen werden für die PISA AG / SO Pizza erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

 

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation des Gastes.

Reservationen können nur über das Reservationssystem auf www.so.pizza gemacht werden. Reservationen bis und mit 6 Personen können über den im Bestätigungsmail versendeten Link vom Gast bis 15 Minuten vor der Reservation selbst angepasst oder storniert werden.

Bei Gruppen-Reservierungen von 7 bis 14 Gäste gelten folgende Regeln:

Der/die Reservierende ist die Ansprechperson und verantwortlich für die Einhaltung der nachfolgenden Punkte.

Wichtig ist, dass die Gruppe über die Regeln und das Konzept informiert wird.

Pro reservierten Platz wird eine Mindestkonsumation von durchschnittlich CHF 50.00 erwartet (November und Dezember CHF 55.00).

Für eine Reservierung muss im Voraus eine Anzahlung von CHF 50.00 pro reservierten Platz geleistet werden. Dieser Betrag wird dem Gast bei der Reservation direkt über „Stripe“ verrechnet. Änderungen werden bis 12.00 Uhr am Vortag der Reservation per Mail entgegengenommen. Komplettabsagen sind bis 7 Tage vor der Reservation über den Link im Bestätigungsmail möglich. Ansonsten wird die Anzahl der reservierten Plätze verrechnet, auch wenn weniger Gäste erscheinen. Der/die Reservierende ist Aufgrund der Anzahlung für die Bezahlung verantwortlich. Bei Gruppen ist ein Einzelinkasso nicht möglich.

Allfällige Besonderheiten können über das Nachrichtenfeld eingetragen werden oder frühzeitig (mindestens 24h vor der Reservation) per Mail geschickt werden.

Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch.

Sollten unangemeldet mehr oder weniger Gäste zur vereinbarten Reservation hinzukommen/wegfallen, so kann die PISA AG / SO Pizza diese Gäste frei umplatzieren und oder auf mehrere Tische verteilen.

 

  1. Optionen/Anfragen

Optionsdaten sind für beide Parteien unverbindlich. Während der Optionsfrist kann die PISA AG / SO Pizza über sämtliche Tische / Bereiche verfügen. Tische / Bereiche werden erst bei erfolgter Anzahlung reserviert.

 

  1. Preise / Zahlungspflicht / Zahlungskonditionen

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der PISA AG / SO Pizza zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen der PISA AG / SO Pizza an Dritte.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die von der PISA AG / SO Pizza bestätigt werden.

Je nach Vereinbarung kann die PISA AG / SO Pizza eine Anzahlung von 50-100 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt die PISA AG / SO Pizza eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann die PISA AG / SO Pizza den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 9 genannten Stornierungskosten verlangen.

Der PISA AG / SO Pizza steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen der PISA AG / SO Pizza für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – spätestens am Ende der Reservation, in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte, zu bezahlen.

Falls der offene Betrag per Rechnung beglichen wird, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Wir behalten uns vor, andere Zahlungsfristen inkl. Vorauszahlungen schriftlich zu vereinbaren. Kommissionen werden keine gewährt. Druckfehler und Änderungen, wie Jahrgangswechsel bei Weinen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist die PISA AG / SO Pizza berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen, es sei denn, dass die PISA AG / SO Pizza höhere Verzugszinsen oder der Gast eine geringere Belastung von der PISA AG / SO Pizza nachweist. Schecks werden nicht angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Gastes. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Gast nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für jede Mahnung kann die PISA AG / SO Pizza eine Mahngebühr von CHF 50.00 erheben. Gegenüber Forderungen der PISA AG / SO Pizza ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

 

  1. Rücktritt durch die PISA AG / SO Pizza

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Termin kann die PISA AG / SO Pizza durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Ferner ist die PISA AG / SO Pizza berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

die PISA AG / SO Pizza begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Gäste oder das Ansehen der PISA AG / SO Pizza beeinträchtigen kann;

Bei einem Rücktritt der PISA AG / SO Pizza aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistung bleibt grundsätzlich geschuldet.

 

Annullationsbestimmungen

Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der PISA AG / SO Pizza geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der PISA AG / SO Pizza. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes («no-show») werden 100 % der gebuchten Leistung in Rechnung gestellt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Stornierung des Gasts beim Restaurant. Dies gilt für E-Mail-Nachrichten, SMS/Whatsapp Nachrichten sowie Nachrichten über den Link im Bestätigungsmail. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann die PISA AG / SO Pizza folgende Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

 

Drittleistung:

Die Annullierung trifft ein:

-mehr als 1 Monat vor Auftragsbeginn → Keine Kosten

-zwischen 1 Monaten und 2 Wochen vor Auftragsbeginn → 50 % der Auftragssumme

-weniger als 2 Wochen vor Auftragsbeginn → 100 % der Auftragssumme

 

Restaurantleistung für Gruppen:

Kann eine Reservation/Veranstaltung aus Gründen, welche nicht der PISA AG / SO Pizza zuzurechnen sind und für welche die PISA AG / SO Pizza nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält die PISA AG / SO Pizza den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

 

Die Annullierung trifft ein:

-mehr als 14 Tage vor dem Anlass → bereits effektiv entstandene Aufwände

-zwischen 14 und 7 Tage vor dem Anlass→ 50 % der Gastronomieleistung

-zwischen 7 und 1 Tag vor dem Anlass → 100 % der Gastronomieleistung

Bedingungen bei Anlässen von November und Dezember:

Die Annullation für Reservationen während dieser Zeit sind nur bis 2 Monate vor dem bestätigten Veranstaltungsdatum kostenfrei möglich.

Für alle Reservationen während dieser Zeiten kann eine 100%ige Vorauszahlung verlangt werden, welche der Gast umgehend, jedoch bis zum Ende der gesetzten Frist zu bezahlen hat. Erfolgt die Vorauszahlung nicht, so kann die PISA AG / SO Pizza die Räume anderweitig vermieten/belegen. Daraus entstehende Umtriebe können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

 

Bei einer Annullation von mehr als 30 Tage vor der Reservation wird die Vorauszahlung retourniert. Bei Annullationen von weniger als 30 Tagen wird die Vorauszahlung einbehalten.

 

  1. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich von der PISA AG / SO Pizza zu beziehen.

In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist die PISA AG / SO Pizza berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Zapfengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.

 

  1. Zapfengeld

Wünscht der Gast seinen eigenen Wein mitzubringen, verrechnet die PISA AG / SO Pizza CHF 40.00 pro Flasche. Für weitere selbst mitgebrachte Speisen und Getränke (beispielsweise Geburtstagskuchen etc.) wird der Aufschlag individuell offeriert.

 

  1. Rauchen

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen der PISA AG / SO Pizza, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Richtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude der PISA AG / SO Pizza untersagt. Die Orte, an welchen das Rauchen erlaubt ist, sind dementsprechend gekennzeichnet.

 

  1. Versicherung

Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Die PISA AG / SO Pizza kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.

 

  1. Haftung und Vertragsrechta) PISA AG / SO Pizza

– Die PISA AG / SO Pizza bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

– Die PISA AG / SO Pizza haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet die PISA AG / SO Pizza nicht.

– Die PISA AG / SO Pizza lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung das durch Dritte eingebrachten Materials ab.

– Die PISA AG / SO Pizza haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 18).

b) Gast

Der Gast haftet gegenüber der PISA AG / SO Pizza für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass die PISA AG / SO Pizza dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

 

  1. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Räumen bzw. auf dem gesamten Areal. Die PISA AG / SO Pizza übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Die PISA AG / SO Pizza übernimmt für den Verlust oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der PISA AG / SO Pizza. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die PISA AG / SO Pizza ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der PISA AG / SO Pizza abzusprechen.

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die PISA AG / SO Pizza auf Kosten des Gasts entfernen und/oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Restaurant die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Restaurant zurücklassen, ist die PISA AG / SO Pizza zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

 

  1. Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes, so benachrichtigt die PISA AG / SO Pizza auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat die PISA AG / SO Pizza Kenntnis von der Erkrankung, so kann sie auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen. Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit der PISA AG / SO Pizza.

 

  1. Tierhaltung

Einzig erlaubte Tiere im Restaurant sind Hunde und deren nicht mehr als zwei pro Reservation.

Der Gast, der ein Hund mitbringt, ist verpflichtet, diesen während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für seinen Hund verfügen.

 

  1. Internet

Für den Zugang zum Internet/Wlan ist ein Passwort nötig. Die Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch des Internets. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

 

  1. Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten des Kunden werden gespeichert und verarbeitet. Der Gast erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Weiter Informationen zum Datenschutz, gemäss Datenschutzerklärung der PISA AG / SO Pizza.

 

  1. Nutzungsrecht Fotos

Die PISA AG / SO Pizza behält sich das Recht vor, während der Öffnungszeiten und oder Veranstaltungen einen Fotografen einzusetzen. Der Gast bzw. jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung der Bilder ein. Die PISA AG / SO Pizza darf die anlässlich des Anlasses gemachten Fotos und Bilder für ihre eigenen kommerziellen Zwecke verwenden.

 

  1. Restaurant

Deklaration

Sämtliche Fleischprodukte stammen aus Italien und der Schweiz, sofern nicht anders deklariert. Alkohol (Bier, Wein und vergorenen Most) schenkt die PISA AG / SO Pizza nicht an Gäste unter 16 Jahren aus, Spirituosen nicht an Gäste unter 18 Jahren.

 

  1. Anlässe / Veranstaltungen (Lokal wird exklusiv gemietet)

Ein Anlass kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen.

 

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für einen Anlass spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späterer Reduktion der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt die kommunizierte Teilnehmerzahl.

Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

 

Verlängerungen

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die PISA AG / SO Pizza zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Es ist eine maximale Verlängerung bis 2.00 Uhr möglich. Die PISA AG / SO Pizza kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren. Folgende Kosten werden dem Gast zusätzlich verrechnet:

– Mindestumsatz pro angebrochene Stunde nach 00.30 Uhr: CHF 500.00

– Polizeiliche Bewilligung: CHF 60.00

Die PISA AG / SO Pizza hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

Rücktritt durch die PISA AG / SO Pizza und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen

Siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB.

 

Veranstaltungsdauer

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der PISA AG / SO Pizza die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Lokal zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, die PISA AG / SO Pizza habe die Verschiebung selbst zu vertreten.

 

Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit die PISA AG / SO Pizza für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie auf Rechnung des Gastes.

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Die PISA AG / SO Pizza wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes der PISA AG / SO Pizza bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung der PISA AG / SO Pizza. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Gasts, soweit die PISA AG / SO Pizza diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann die PISA AG / SO Pizza pauschal erfassen und berechnen.

Der Gast ist mit Einwilligung der PISA AG / SO Pizza berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die PISA AG / SO Pizza Anschluss- und Verbindungsgebühren verlangen.

Störungen an von der PISA AG / SO Pizza zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin rasch möglichst beseitigt. Soweit die PISA AG / SO Pizza die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.

Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.

Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.

 

  1. Fundsachen

Nach Ablauf einer einwöchigen Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen entsorgt. Meldet sich der Gast nicht während dieser Frist, hat er keinen Anspruch auf eine Entschädigung und/oder Schadenersatz.

 

  1. Gutscheine

Gutscheine, welche von der PISA AG / SO Pizza ausgestellt werden, sind in allen SO Pizza Restaurants einlösbar. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die PISA AG / SO Pizza ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.

 

Gutschein Bestellung

Der Gast kann Gutscheine während der Öffnungszeiten in den Lokalen beziehen oder per Email bestellen. Die Zustellung des Gutscheins erfolgt nach eingegangener Bezahlung des kompletten Rechnungsbetrages, ausser anderweitig vereinbart.

Widerrufsrecht und Verfall der Gutscheine

Für Gutscheine, welche ausgestellt und dem Gast übergeben sind, besteht kein Widerrufsrecht.

Sollte die PISA AG / SO Pizza aus irgendeinem Grund ihren Betrieb schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die PISA AG / SO Pizza als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

 

  1. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht von der PISA AG / SO Pizza selbst erbracht werden, so handelt die PISA AG / SO Pizza lediglich als Vermittler.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Besuch.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Apps) mit Hinweis auf Veranstaltungen der PISA AG / SO Pizza, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die PISA AG / SO Pizza.